Montag, 1. April 2019

Drei Chinesen mit dem Kontrabass...

...soll es nach dem Willen des Magistrates ab dem kommenden Kindergartenjahr nicht mehr geben oder präziser: Das Lied soll in den Limburger Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr gesungen werden. Das sieht eine Magistratsvorlage vor, über die die Verwaltungsspitze in ihrer turnusmäßigen Sitzung morgen Nachmittag abstimmen wird. Eine Mehrheit gilt als sicher, haben doch die Vertreter von Grünen, SPD, Staffeler Liste und Linkspartei bereits öffentlich ihre Zustimmung signalisiert.


Nach Auffassung des Rathauses stellt das Lied gleich mehrfach eine Verunglimpfung von Chinesen dar, die als immer zu dritt auftretend, Kontrabass spielend und mit der variantenreichen Verwendung der Vokale überfordert stigmatisiert würden. Das Lied vermittele ein Bild anderer Menschen, das nicht mehr in die heutige Zeit passe und deshalb für den gemeinsamen Gesang im Kindergarten ungeeignet sei. Zudem könne das repressive Auftreten der Polizei ("...fragt: was ist denn das?") frühkindliche Vorstellungen eines autoritären Staates verfestigen und so das liberale, weltoffene Erziehungskonzept der Limburger Kindergärten konterkarieren.

Dabei sei es völlig unerheblich, dass das populäre Lied fast textgleich im kantonesischen Teil Chinas seit Jahrhunderten gesungen werde (Originaltitel: "Ai gu dewi"). Hinzu komme erschwerend, dass Text und Melodie in den bei Erzieherinnen und Erziehern beliebten Liedbüchern mit diskriminierenden Abbildungen illustriert würden. Die drei Chinesen erschienen dort oft als dümmlich dreinblickende drollige Drillinge, was die Vielfalt der riesigen Bevölkerung Chinas nur unzureichend widerspiegele.

Die Stadtverwaltung will die Kita-Träger und -Leitungen kommende Woche in einem Schreiben über ihren Beschluss informieren. Er soll ab August gelten. Bei Verstößen - hier hofft die Verwaltung auf entsprechende Hinweise besorgter Eltern - werde man zunächst das Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern suchen, um sie nach Möglichkeit für eine kultursensiblere Erziehungsarbeit empfänglich zu machen. Im Wiederholungsfall sollen aber auch - nach Absprache mit den Kita-Leitungen - arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Quelle: Stadtverwaltung

Fragment der kantonesischen Originalversion des Liedes „Ai gu dewi“ aus dem 17. Jahrhundert (British Museum, Dublin; unscharf, da durch die Scheibe der Vitrine fotografiert)

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