Freitag, 14. Juli 2017

Grandios gescheitertes Grundstücksgeschäft

Wenn die Zeitung Details eines eigentlich vertraulichen Immobiliendeals breit tritt, der Bürgermeister in einer Pressemitteilung Mauscheleivorwürfe zurückweisen lässt und ein Investor per Leserbrief seine Meinung unters Volk bringt, dann ist etwas schief gelaufen in Sachen Grundstücksverkauf am Rosenhang (genauer gesagt: an der unteren Hubertusstraße). Die Angelegenheit ist nicht nur ein Kommunikationsdesaster, sondern wirft auch eine entscheidende Frage auf, und zwar im Hinblick auf den Sinn und Zweck von Bebauungsplänen.

Der Reihe nach: Die Stadt wollte einem Investor zwei Grundstücke in allerbester Lage verkaufen (ein städtisches und eines aus dem Eigentum der Anna-Ohl-Stiftung). Zwei Tage vor dem entscheidenden Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung veröffentlichte die Nassauische Neue Presse scheinbar pikante Details aus der eigentlich als vertraulich klassifizierten Vorlage. Demnach sollte der Investor die beiden Grundstücke zu einem Preis erhalten, der deutlich unter dem am Markt bei einem freien Verkauf erzielbaren gelegen hätte. Dass Stadt und Stiftung dadurch Erlöse in sechsstelliger Höhe entgangen wären, begründete die Stadtverwaltung mit städtebaulichen Erwägungen. Der Investor habe zugesagt, auf dem Grundstück „nur“ 20 anstelle der gemäß Bebauungsplan möglichen 24 Wohneinheiten zu errichten.

Daraus ergibt sich für Limblog folgende Frage: Wenn die Stadt an dieser Stelle keine 24 Wohneinheiten haben will, warum ändert sie dann nicht einfach den Bebauungsplan, statt Kuhhandelsgeschäfte mit Geschmäckleverdacht zu machen?


Um zwei Grundstücke an der unteren Hubertusstraße ist heftiger Streit entbrannt.

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