Der Reihe nach: Limblog hatte vor ziemlich genau einem Jahr einen Beitrag mit dem Titel „Sind Blogger Journalisten?“ veröffentlicht. Darin ging es um das Vorgehen des Magistrates gegen den Betreiber einer Facebook-Seite, der nach Auffassung der Stadtverwaltung auf dieser Seite Falschbehauptungen veröffentlicht hatte. Limblog hatte seinen Artikel über diese Auseinandersetzung damals mit einem Foto illustriert (siehe unten), das einen Schreibtisch mit einem aufgeklappten Laptop zeigt, auf dem ein Word-Dokument mit der Beschriftung „§ Blog §“ und dahinter der Ausschnitt eines noch geöffneten Browserfensters zu sehen war. Auf diesem teilweise zu sehenden Browserfenster wiederum war ein Teil der Facebook-Titelseite (Header) des Blogs zu sehen, mit dem die Stadtverwaltung im Clinch lag. [Anmerkung: Der betreffende Bildausschnitt ist auf dem Foto unten aus rechtlichen Gründen „geweißt“.]
Durch diese Teilsichtbarkeit eines Teils seines Header-Fotos sah sich nun der Blogger in seinen Rechten (und wohl auch seinen Gefühlen) verletzt, schaltete einen Anwalt ein und setzte die übliche medienrechtliche Maschinerie gegen Limblog in Gang (Unterlassungserklärung etc.). Eine E-Mail oder ein Anruf bei Limblog (man kennt sich persönlich) hätte es auch getan, aber sei’s drum: Gottes Tiergarten ist eben groß und hat viele wunderbare Geschöpfe, darunter auch solche mit – sagen wir mal – eher komplexer Persönlichkeitsstruktur.
Limblog nahm den inkriminierten Bildausschnitt natürlich sofort vom Netz und bot eine außergerichtliche Einigung an. Auf die wollte das ebenso wunder- wie sonderbare Tiergartengeschöpf aber nicht eingehen und verklagte Limblog, zunächst vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, dann – nachdem die Berliner Richter trotz mehrfacher Anwaltsschreiben aus dem großen Tiergarten ihre Zuständigkeit nicht einsehen wollten – vor dem nun in der Tat zuständigen Amtsgericht Frankfurt. Die Klage scheiterte (siehe oben).
Die (vorläufige?) Bilanz: zwei Gerichte und zwei Anwaltskanzleien haben fast ein Jahr lang viel Papier produziert für eine Angelegenheit, die eigentlich keine war. Die Kosten des Verfahren trägt übrigens der Kläger. Die Rechnung geht also an den Tiergarten – falls dessen Bewohner nicht auf die Idee kommt, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine andere Möglichkeit bleibt ihm nicht. Der geringe Streitwert des Verfahrens schließt die üblichen Rechtsmittel nämlich aus.
Dieses Foto hat fast ein Jahr lang die Justiz beschäftigt. Der inkriminierte Bildausschnitt (rechte Bildmitte) ist aus rechtlichen Gründen "geweißt". |
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