Montag, 10. Juli 2017

Kurze Geschichte Limburger Begehren

Jetzt haben sie – der CityRing, der Altstadtkreis und die radiologische Praxis am Neumarkt – es also gestartet, das Bürgerbegehren gegen die Parkfreiheit des Neumarktes. Seit dem vergangenen Samstag kann man an Infoständen und in Geschäften die entsprechenden Listen unterschreiben. Unterstützt werden die Initiatoren von SPD und FDP.

Ein Bürgerbegehren ist der erste Teil eines potenziell zweistufigen Verfahrens. Mit dem Begehren sprechen sich die Bürger für einen Bürgerentscheid als zweite Stufe aus; der Bürgerentscheid richtet sich oftmals gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, so auch in diesem Fall. Es soll eine Volksabstimmung stattfinden über die Frage(n), ob der Neumarkt parkfrei sein soll oder nicht und ob der entsprechende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung pro Parkfreiheit aufgehoben werden soll. Erfolgreich ist das Bürgerbegehren, wenn mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Limburger es unterschreiben. Das bedeutet: Die Initiatoren müssen gut 2.600 Unterschriften sammeln.

Dass ein erfolgreiches (also von genügend Bürgern unterstütztes) Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid nach sich ziehen kann, aber nicht muss, zeigt die Geschichte der Limburger Bürgerbegehren, von denen es in der Domstadt bisher zwei gab, beide von der langjährigen Stadtverordneten Sigrid Schmüser initiiert. Im Jahr 2000 sammelte sie genügend Unterschriften gegen eine Südumgehung auf der sog. „Alttrasse“, aber ihr Bürgerbegehren führte nicht zu einem Bürgerentscheid, weil die Stadtverordnetenversammlung ihren Beschluss zuvor zurücknahm. Schmüser und ihre Mitstreiter gründeten anschließend die „Bürgervereinigung Zukunft Limburg“ (BZL), die von 2011 bis 2016 in der Stadtverordnetenversammlung vertreten war. Ironie der Geschichte: Nachdem das Stadtparlament zwischenzeitlich für die sog. „ortsferne“ Umgehung (um Blumenrod herum) war, entschied man sich später wieder für die „Alttrasse“, die es zwar in den Bundesverkehrswegeplan geschafft hat, darin aber nicht als „vordringlich“ eingestuft wurde; ob und wann die Bagger anrücken, steht deshalb in den Sternen. Vor 2030 dürfte sich aber keinesfalls etwas tun.

Den bisher einzigen Bürgerentscheid gab es 2004, nachdem Sigrid Schmüser erfolgreich Unterschriften gegen die Schließung des Hallenbades in Linter gesammelt hatte. Es gab einen „Wahlkampf“ mit Leserbriefschlachten, Flugzetteln und Pressemitteilungen (siehe Fotos). Fast zwei Drittel der Wähler stimmten schließlich am 25.4. in Schmüsers Sinne ab, aber das Linterer Bad blieb dennoch geschlossen. Der Grund: Das im Gesetz vorgesehene „Quorum“ wurde verfehlt. Damit das Ergebnis eines Bürgerentscheides im Sinne des Bürgerbegehrens gültig ist, muss nämlich nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ votieren; die Zahl der Ja-Stimmen muss auch mindestens 25% der Wahlberechtigten entsprechen. Da die Wahlbeteiligung jedoch insgesamt nur 18% betragen hatte, wurde das Quorum weit verfehlt.

Auch in Sachen Neumarkt dürfte nicht das Bürgerbegehren, sondern das Quorum des Bürgerentscheides die wesentliche Hürde darstellen. Mal sehen, wie es weitergeht.

So warben die Iniatioren um Sigrid Schmüser für eine Erhaltung des Linterer Hallenbades.



Die CDU argumentierte konsequent im Sinne von Bürgermeister Martin Richard für eine solide Finanzpolitik.


Die Bürger beteiligten sich mit Leserbriefen an der Debatte.

Das amtliche Endergebnis des ersten und bisher einzigen Bürgerentscheids in Limburg.

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