Was der Vatikan so treibt, kann wiederum auch für einen Limburg-Blog wie Limblog durchaus interessant sein, ist doch unsere Stadt so etwas wie das „deutsche Rom“, zumindest was die Pracht des Bischofspalastes, die Schönheit der Kathedralkirche und das Flair in den Gassen betrifft.
Jedenfalls haben die Mitarbeiter der Kurie jetzt, da die Welt bekanntermaßen zu einer sorgenfreien Zone verkommen ist, endlich Zeit und Gelegenheit, sich der eingangs erwähnten wirklich wichtigen Dinge anzunehmen. Dazu zählen im Katholizismus nicht zuletzt alle Fragen rund um die Eucharistie, also die wahrhaftige Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi während der deshalb so genannten Eucharistiefeier. Nur: Was ist Brot, was ist Wein?
Die „Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“ hat nun einen „Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie“ geschrieben, der den aktuellen Stand der Brot-Wein-Frage verbindlich klären soll und auch auf Vorarbeiten aus früheren Jahren zurückgreift. Man beschäftigt sich also schon länger mit der Materie (und nicht erst, seit es sonst keine Probleme mehr gibt). Der Inhalt dieser Dokumente ist insbesondere für Zöliakie-Patienten und Alkoholkranke von Interesse. Letztere können auf Traubenmost umsteigen. Da in der Regel ohnehin nur der Priester und etwaige Kommunionhelfer am Kelche Gottes nippen dürfen, hält sich der Aufwand in Grenzen. Wo jemand Probleme mit Alkohol hat, gibt’s eben Traubensaft.
Komplizierter wird’s bei Gläubigen oder Priestern, die unter einer Glutenunverträglichkeit leiden, denn es gilt: „Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, sind für die Eucharistie ungültige Materie.“ Gläubige können die Eucharistie in diesem Fall nur in der anderen Gestalt, also in Form des Weines, zu sich nehmen. Ein alkoholkranker Zöliakiebetroffener bekäme dann Traubensaft. Egal ob Wein oder Saft, ein kurzer Hinweis an den Priester genügt, und man bekommt den Kelch gereicht.
Die alleinige Zelebration einer Messe durch einen Priester, der nur glutenfreie Hostien zu sich nehmen könnte, ist hingegen nicht möglich. Deshalb heißt es auch in einem vom damaligen Kardinal Ratzinger unterzeichneten „Rundschreiben an die Präsidenten der Bischofskonferenzen über den Gebrauch von Brot mit niedrigem Gluten-Anteil und von Most als Materie für die Eucharistie“:
„Weil die Eucharistiefeier im priesterlichen Leben von zentraler Bedeutung ist, muss man sehr behutsam sein, Kandidaten zum Priestertum zuzulassen, die nicht ohne schweren Schaden Gluten oder Äthylalkohol zu sich nehmen können."
Foto: Bistum Limburg |
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