"Der Ansatz in der NNP - Nassauische Neue Presse ist aber stark vereinfacht.
Erstens ist das Parkverbot auf dem Neumarkt kein Teil des gültigen Luftreinhalteplans von 2012, sondern nur des Entwurfs für die Fortschreibung 2017. Die Fortschreibung ist meines Wissens aber noch nicht vom Ministerium erlassen und somit noch nicht gültig. Also kann es derzeit noch keinen rechtlichen Konflikt geben. Und ob ein noch nicht gültiger Entwurf in einem Ministerium oder ein anlaufendes Bürgerbegehren eine stärkere Rechtskraft hat, wage ich nicht zu beurteilen. Das müssen gegebenenfalls Verwaltungsjuristen tun.
Zweitens: Selbst wenn der parkfreie Neumarkt Teil des gültigen Luftreinhalteplanes wäre, wäre es eine fragliche Argumentation. Die bei weitem meisten vorgeschlagenen Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2012 wurden nie umgesetzt. Und damit meine ich nicht nur die "großen Dinger" wie die Südumgehung oder LKW-Durchfahrverbote. Auch von den Vorschlägen für bessere Radwege und ÖPNV, schadstoffarme Busse, eine geschicktere Straßenbeschilderung im Umland, etc. wurden viele bestensfalls ansatzweise umgesetzt und der Verkehrsleitrechner mit rund fünf Jahren Verspätung. Es ist nur ein formaler Unterschied, ob Maßnahmen aus dem Plan nicht umgesetzt werden, weil der politische Wille oder das Geld fehlen, um sie anzugehen oder (im Fall des Neumarkts) sie beschlossen sind, aber sie vor Beginn der Umsetzung durch ein Bürgerbegehren wieder zurückgedreht wurden. Real macht das keinen Unterschied.
Drittens gilt es zu bedenken, dass der parkfreie Neumarkt für die Luftqualität praktisch wirkungslos ist. Er bringt laut Berechnung des Ministeriums im Entwurf zum Luftreinhalteplan 2017 lediglich eine Absenkung des Stickstoffdioxids um 0,1 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, und das auch nur, falls er wirklich zu 100 Fahrten pro Tag weniger in die Stadt führt. Die Stickstoffkonzentration liegt aber rund 20 Mikrogramm über dem Grenzwert. Also kann man für den parkfreien Neumarkt nicht mit der Luftqualität argumentieren. Das bedeutet aber auch, dass es selbst im Fall eines Kippens des Beschlusses zum parkfreien Neumarkt und beim Ignorieren aller vorgenannten Argumente ein Leichtes wäre, eine Ersatzmaßnahme zu benennen, die eine Einsparung von "vielleicht 0,1 Mikrogramm" erbringt, wie es ja in dem NNP-Artikel als Möglichkeit genannt wurde."
Bedingt der Luftreinhalteplan wirklich die Parkfreiheit des Neumarktes? |
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