Samstag, 13. Januar 2018

Straßenbeiträge: Schlitz verliert vor VGH

Nachdem es Dr. Marius Hahn und der SPD im Bürgermeisterwahlkampf 2015 erfolgreich gelungen war, bei vielen Bürgern den Eindruck zu hinterlassen, sie könnten und wollten die ungeliebte „Zweitausbausatzung“ abschaffen, stellte sich die Lage nach dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters deutlich differenzierter dar: was der promovierte Jurist Hahn vor der Wahl noch nicht wusste, wurde ihm über Nacht klar, nachdem er sie gewonnen hatte: es ist juristisch gar nicht möglich, auf die Satzung zu verzichten, jedenfalls solange der Haushalt der betreffenden Kommune defizitär ist.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte 2017 dennoch die Abschaffung der Satzung beschlossen, weil es ungerecht sei, wenn Anlieger mit bis zu fünfstelligen Beträgen zur Sanierung "ihrer" Straße herangezogen würden, obwohl diese Teil der allgemeinen Infrastruktur sei und von weit mehr Menschen als bloß den Anwohnern genutzt werde. Bürgermeister Dr. Marius Hahn stand, wie beschrieben, und steht einer Abschaffung gleichwohl kritisch gegenüber, und zwar sowohl aus juristischen wie aus finanzpolitischen Gründen. Deshalb hatte er dem Stadtverordnetenbeschluss auch offiziell widersprochen. Mit den Stimmen von SPD und FDP hatte die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister daraufhin wegen seiner Weigerung verklagt, den Beschluss des Stadtparlamentes zur Abschaffung der Satzung umzusetzen. Jetzt liegt der Fall bei den Verwaltungsrichtern, von denen seitdem nichts mehr zu hören war.

Ganz anders im Fall der ebenfalls hessischen Kommune Schlitz: sie ist schon zwei Schritte weiter und bekam vom Verwaltungsgerichtshof gestern bescheinigt, dass sie sehr wohl verpflichtet ist, Straßenbeiträge zu erheben - solange ihr Haushalt defizitär ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Also: Der Bürgermeister Hahn scheint Recht zu haben, wohingegen der Wahlkämpfer Hahn sich ganz offensichtlich geirrt hat.

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