Das Ordnungsamt der Stadt Limburg hat ein Tuner-Treffen am Samstag,
15. April, im Limburger ICE-Gebiet genehmigt. Es ist der
Karsamstag, der das Tuner-Treffen am Karfreitag ersetzen soll. Nach
Angaben des Ordnungsamts gibt es Veranstalter, die die Organisation
des Treffens in die Hand genommen haben und auch in der
Verantwortung stehen, wenn es Schäden geben sollte.
In den zurückliegenden Jahren hatte das Tuner-Treffen im Limburger
ICE-Gebiet als „Car-Freitag“ immer wieder für Diskussionen und für
massive Behinderungen des Verkehrs auf der Autobahn und der B8
gesorgt und auch das Erreichen des ICE-Bahnhofs erheblich
behindert. Im vergangenen Jahr wurde das offizielle Treffen zum
ersten Mal auf den Karsamstag verlegt und von der Stadt offiziell
genehmigt. Auf dieser Basis, als angemeldete Veranstaltung mit
einem Veranstalter. soll das Treffen auch in diesem Jahr wieder
stattfinden.
Das Car-Freitag-Treffen war 2015 durch einen massiven Einsatz von
Polizei und Ordnungsamt begleitet worden, nachdem es in den Jahren
zuvor aufgrund der zunehmenden Resonanz zu erheblichen
Behinderungen rund um das ICE-Gebiet gekommen war. Neben diesen
nicht hinnehmbaren Auswirkungen auf den Verkehr der Autobahn, der
Bundesstraße sowie zum ICE-Bahnhof widerspricht die Veranstaltung
auch dem in Hessen geltenden Feiertagsgesetz, wonach an Karfreitag
öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel zu unterbleiben
haben, wenn sie nicht dem diesem Feiertag entsprechenden
ernsthaften Charakter tragen.
„Wir möchten nach den im vergangenen Jahr gemachten Erfahrungen an
dem gefundenen Austragungsmodus festhalten. Wir haben einen
verantwortlichen Veranstalter und haben das Treffen daher
genehmigt“, macht der Erste Stadtrat Michael Stanke deutlich. Fast
400 Stellplätze stehen an Karsamstag für das Tuner-Treffen zur
Verfügung, alle im Bereichs links der Einfahrtstraße (Fahrtrichtung
ICE-Bahnhof). Die Anforderungen für die Veranstaltung, die wieder
durch Kräfte der Polizei und des Ordnungsamtes begleitet wird, kann
Stanke klar benennen: Die Zu- und Abfahrten zum ICE-Bahnhof und
allen anderen Einrichtungen im ICE-Gebiet müssen ungehindert
möglich sein, Behinderungen auf Straßen sind auszuschließen.
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