Dienstag, 28. März 2017

Limburg genehmigt Tunertreffen am Karsamstag

Das Ordnungsamt der Stadt Limburg hat ein Tuner-Treffen am Samstag, 15. April, im Limburger ICE-Gebiet genehmigt. Es ist der Karsamstag, der das Tuner-Treffen am Karfreitag ersetzen soll. Nach Angaben des Ordnungsamts gibt es Veranstalter, die die Organisation des Treffens in die Hand genommen haben und auch in der Verantwortung stehen, wenn es Schäden geben sollte.

In den zurückliegenden Jahren hatte das Tuner-Treffen im Limburger ICE-Gebiet als „Car-Freitag“ immer wieder für Diskussionen und für massive Behinderungen des Verkehrs auf der Autobahn und der B8 gesorgt und auch das Erreichen des ICE-Bahnhofs erheblich behindert. Im vergangenen Jahr wurde das offizielle Treffen zum ersten Mal auf den Karsamstag verlegt und von der Stadt offiziell genehmigt. Auf dieser Basis, als angemeldete Veranstaltung mit einem Veranstalter. soll das Treffen auch in diesem Jahr wieder stattfinden.

Das Car-Freitag-Treffen war 2015 durch einen massiven Einsatz von Polizei und Ordnungsamt begleitet worden, nachdem es in den Jahren zuvor aufgrund der zunehmenden Resonanz zu erheblichen Behinderungen rund um das ICE-Gebiet gekommen war. Neben diesen nicht hinnehmbaren Auswirkungen auf den Verkehr der Autobahn, der Bundesstraße sowie zum ICE-Bahnhof widerspricht die Veranstaltung auch dem in Hessen geltenden Feiertagsgesetz, wonach an Karfreitag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel zu unterbleiben haben, wenn sie nicht dem diesem Feiertag entsprechenden ernsthaften Charakter tragen.

„Wir möchten nach den im vergangenen Jahr gemachten Erfahrungen an dem gefundenen Austragungsmodus festhalten. Wir haben einen verantwortlichen Veranstalter und haben das Treffen daher genehmigt“, macht der Erste Stadtrat Michael Stanke deutlich. Fast 400 Stellplätze stehen an Karsamstag für das Tuner-Treffen zur Verfügung, alle im Bereichs links der Einfahrtstraße (Fahrtrichtung ICE-Bahnhof). Die Anforderungen für die Veranstaltung, die wieder durch Kräfte der Polizei und des Ordnungsamtes begleitet wird, kann Stanke klar benennen: Die Zu- und Abfahrten zum ICE-Bahnhof und allen anderen Einrichtungen im ICE-Gebiet müssen ungehindert möglich sein, Behinderungen auf Straßen sind auszuschließen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.