Die Stadtverordnetenversammlung hatte 2017 dennoch die Abschaffung der
Satzung beschlossen, weil es ungerecht sei, wenn Anlieger mit bis zu
fünfstelligen Beträgen zur Sanierung "ihrer" Straße herangezogen würden,
obwohl diese Teil der allgemeinen Infrastruktur sei und von weit mehr
Menschen als bloß den Anwohnern genutzt werde. Bürgermeister Dr. Marius
Hahn stand, wie beschrieben, und steht einer Abschaffung gleichwohl
kritisch gegenüber, und zwar sowohl aus juristischen wie aus
finanzpolitischen Gründen. Deshalb hatte er dem
Stadtverordnetenbeschluss auch offiziell widersprochen. Mit den Stimmen
von SPD und FDP hatte die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister
daraufhin wegen seiner Weigerung verklagt, den Beschluss des
Stadtparlamentes zur Abschaffung der Satzung umzusetzen. Jetzt liegt der
Fall bei den Verwaltungsrichtern, von denen seitdem nichts mehr zu
hören war.
Ganz anders im Fall der ebenfalls hessischen Kommune Schlitz: sie ist schon zwei Schritte weiter und bekam vom Verwaltungsgerichtshof gestern bescheinigt, dass sie sehr wohl verpflichtet ist, Straßenbeiträge zu erheben - solange ihr Haushalt defizitär ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Also: Der Bürgermeister Hahn scheint Recht zu haben, wohingegen der Wahlkämpfer Hahn sich ganz offensichtlich geirrt hat.
Ganz anders im Fall der ebenfalls hessischen Kommune Schlitz: sie ist schon zwei Schritte weiter und bekam vom Verwaltungsgerichtshof gestern bescheinigt, dass sie sehr wohl verpflichtet ist, Straßenbeiträge zu erheben - solange ihr Haushalt defizitär ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Also: Der Bürgermeister Hahn scheint Recht zu haben, wohingegen der Wahlkämpfer Hahn sich ganz offensichtlich geirrt hat.
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