Die Stadtverordnetenversammlung hat die Limburger
Straßenbeitragssatzung schließlich 2017 aufgehoben. Diesem Beschluss hat
Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) allerdings widersprochen, woraufhin
die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von SPD und FDP
beschlossen hat, gegen den Beschluss des Bürgermeisters vor das
Verwaltungsgericht zu ziehen. Das war im Jahr 2017, und seitdem zieht
sich der Prozess hin. Momentan geht es im Wesentlichen noch um die Frage
der Rückzahlbarkeit der seit der Einführung der Satzung im Jahr 2007
bezahlten Beiträge.
Neue Informationen in Bezug auf die Sinnhaftigkeit dieses Gerichtsverfahrens brachte vergangene Woche eine Anfrage des CDU-Stadtverordneten Richard Eisenbach zutage. Dieser wollte vom Magistrat wissen, wie viele Beitragsbescheide bis zum Sommer 2018 (ab da war die Zweitausbausatzung wegen einer landespolitischen Entscheidung endgültig Geschichte) erlassen wurden, wie viele davon nicht bestandskräftig sind und wie hoch das Volumen der nicht bestandskräftigen Bescheide ist. Hintergrund der Anfrage ist eine rechtliche Einschätzung des Hessischen Städtetages, derzufolge, wenn überhaupt, nur nicht bestandskräftige Bescheide rückerstattungsfähig sind. Alle, die ihren Beitrag bezahlt haben und deren Bescheid – aus welchen Gründen auch immer – nicht als nicht bestandskräftig gilt, haben somit keine Chance auf Rückerstattung.
Die Antwort des Magistrates: Von 2007 bis 2018 ergingen 1025 Straßenbeitragsbescheide mit einem Volumen von insgesamt 2,1 Millionen Euro. Davon sind 77 Bescheide noch nicht bestandskräftig, die ein Volumen von 261.000 Euro haben.
Diese Zahlen werfen die Frage auf, inwieweit die Fortführung des Prozesses Stadtverordnetenversammlung./.Bürgermeister noch Sinn ergibt, wenn das Volumen der eventuell erstattbaren Beträge niedriger liegt als die erwartbaren Kosten des Verfahrens. Denn die trägt der Verlierer. Der Verlierer ist entweder der Bürgermeister oder die Stadtverordnetenversammlung. Bezahlen wird in beiden Fällen der Steuerzahler.
Im schlimmsten Fall kostet es den Limburger Steuerzahler deutlich mehr als 261.000 Euro, dem Limburger Straßenbeitragszahler dieses 261.000 Euro zurückzuerstatten.
Neue Informationen in Bezug auf die Sinnhaftigkeit dieses Gerichtsverfahrens brachte vergangene Woche eine Anfrage des CDU-Stadtverordneten Richard Eisenbach zutage. Dieser wollte vom Magistrat wissen, wie viele Beitragsbescheide bis zum Sommer 2018 (ab da war die Zweitausbausatzung wegen einer landespolitischen Entscheidung endgültig Geschichte) erlassen wurden, wie viele davon nicht bestandskräftig sind und wie hoch das Volumen der nicht bestandskräftigen Bescheide ist. Hintergrund der Anfrage ist eine rechtliche Einschätzung des Hessischen Städtetages, derzufolge, wenn überhaupt, nur nicht bestandskräftige Bescheide rückerstattungsfähig sind. Alle, die ihren Beitrag bezahlt haben und deren Bescheid – aus welchen Gründen auch immer – nicht als nicht bestandskräftig gilt, haben somit keine Chance auf Rückerstattung.
Die Antwort des Magistrates: Von 2007 bis 2018 ergingen 1025 Straßenbeitragsbescheide mit einem Volumen von insgesamt 2,1 Millionen Euro. Davon sind 77 Bescheide noch nicht bestandskräftig, die ein Volumen von 261.000 Euro haben.
Diese Zahlen werfen die Frage auf, inwieweit die Fortführung des Prozesses Stadtverordnetenversammlung./.Bürgermeister noch Sinn ergibt, wenn das Volumen der eventuell erstattbaren Beträge niedriger liegt als die erwartbaren Kosten des Verfahrens. Denn die trägt der Verlierer. Der Verlierer ist entweder der Bürgermeister oder die Stadtverordnetenversammlung. Bezahlen wird in beiden Fällen der Steuerzahler.
Im schlimmsten Fall kostet es den Limburger Steuerzahler deutlich mehr als 261.000 Euro, dem Limburger Straßenbeitragszahler dieses 261.000 Euro zurückzuerstatten.
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