Donnerstag, 27. April 2017

Den Empfängnisverhütungsmittelfonds

(der heißt wirklich so) hat der Kreistag auf Antrag der CDU von der Kreisverwaltung einrichten lassen. Bedürftige können sich aus dem Fonds ihre Empfängnisverhütung finanzieren lassen.
Bedürftig ist, wer Grundsicherung nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII, Grundsicherungsleistungen nach Kap. 4 SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Nicht antragsberechtigt hingegen sind gesetzlich Krankenversicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (§24a SGB V) sowie Anspruchsberechtigte nach §49 SGB V. Die beiden letztgenannten Gruppen haben nämlich bekanntermaßen sowieso Anspruch auf staatlich finanzierte Verhütung

Nach die Paragraphen und vor die Freuden haben die Bürokraten aber die Formulare gesetzt. Wer sich im Bezieherkreis einer der genannten Leistungen wiederzufinden glaubt und Dinge tun will, die eine Empfängnis nach sich ziehen könnten, sollte rechtzeitig vorher den entsprechenden Papierkram (Foto) erledigen, um dann einen Zuschuss zu Pille&Co zu erhalten und irgendwann endlich loslegen zu können - aber nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen, die der Landkreis auf der Startseite seiner Homepage bekanntgibt.

Finanziert wird die ganze Sache übrigens aus Spenden und der "Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche". Ob diese Geldverwendung dem Stiftungszweck entspricht, ist fraglich - es sei denn, man stuft es als sozial ein, Kindern und Jugendlichen unerwünschte Geschwister oder unbefriedigte Eltern zu ersparen.

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