(der heißt wirklich so) hat der Kreistag auf Antrag der CDU von der Kreisverwaltung einrichten lassen.
Bedürftige können sich aus dem Fonds ihre Empfängnisverhütung
finanzieren lassen.
Bedürftig ist, wer Grundsicherung nach SGB
II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII,
Grundsicherungsleistungen nach Kap. 4 SGB XII oder Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Nicht antragsberechtigt
hingegen sind gesetzlich Krankenversicherte bis zum vollendeten 20.
Lebensjahr (§24a SGB V) sowie Anspruchsberechtigte nach §49 SGB V. Die
beiden letztgenannten Gruppen haben nämlich bekanntermaßen sowieso
Anspruch auf staatlich finanzierte Verhütung
Nach die Paragraphen und vor die Freuden haben die Bürokraten aber die
Formulare gesetzt. Wer sich im Bezieherkreis einer der genannten
Leistungen wiederzufinden glaubt und Dinge tun will, die eine Empfängnis
nach sich ziehen könnten, sollte rechtzeitig vorher den entsprechenden
Papierkram (Foto) erledigen, um dann einen Zuschuss zu Pille&Co zu
erhalten und irgendwann endlich loslegen zu können - aber nur unter
bestimmten weiteren Voraussetzungen, die der Landkreis auf der Startseite seiner Homepage bekanntgibt.
Finanziert wird die ganze Sache übrigens aus Spenden und der
"Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche". Ob diese Geldverwendung dem
Stiftungszweck entspricht, ist fraglich - es sei denn, man stuft es als
sozial ein, Kindern und Jugendlichen unerwünschte Geschwister oder
unbefriedigte Eltern zu ersparen.
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