...ist die Rechtsgrundlage dafür, dass Eigentümer von Grundstücken einen Beitrag zur Sanierung "ihrer" Straße leisten müssen. Dabei geht es oft um fünfstellige Beträge. Die Stadtverordnetenversammlung meint: Das ist ungerecht, denn die Straßen werden bei weitem nicht nur von den direkten Anliegern genutzt, sondern dienen auch ganz wesentlich dem Durchgangsverkehr. Deshalb hat eine Mehrheit der Stadtverordneten für die Abschaffung der Satzung gestimmt, um die betroffenen Bürger zu entlasten. Dagegen hat Bürgermeister Dr. Marius Hahn jetzt hochoffiziell Widerspruch eingelegt. Die Begründung dafür finden Sie in der hier verlinkten Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
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