Sonntag, 18. Juni 2017

Domblick im Sonderangebot?

Wie die NNP gestern berichtete, ist ein Grundstücksdeal ins Gerede geraten, den die Stadtverwaltung eingefädelt hat und der morgen auf der Tagesordnung der Stadtverordneten steht. Ein Investor will (und soll, wenn es nach dem Rathaus geht) zwei nebeneinander liegende Parzellen an der unteren Hubertusstraße erwerben, eine direkt von der Stadt, die andere von der von der Stadt verwalteten Anna-Ohl-Stiftung. Letzterer gehört die an die beiden Parzellen angrenzende Seniorenwohnanlage an der Ecke Hubertusstraße/Kauterstraße.

Laut NNP-Bericht bekommt der Investor das Land zu einem Preis, der deutlich niedriger ist als er sein könnte, wenn die beiden Grundstücke auf dem freien Markt feilgeboten würden. Stadt und Anna-Ohl-Stiftung entgingen dadurch Einnahmen in sechsstelliger Höhe. Von den Befürwortern des Geschäftes wird ins Feld geführt, der Investor verzichte freiwillig auf maßlose Profitmaximierung, denn er baue in zwei Gebäuden insgesamt nur zwanzig anstelle der gemäß Bebauungsplan möglichen 24 Wohnungen.

Das wirft zwei Fragen bzw. Fragekomplexe auf.

Erstens: Wie rechtssicher ist die Selbstverpflichtung des Investors, wirklich nur zwanzig Wohnungen zu bauen? Wer oder was verhindert eine Aufstockung der beiden Gebäude in der Zukunft?

Und, wesentlich wichtiger, zweitens: Wollen und können wir es uns langfristig erlauben, dass alle Wohngebiete mit Mehrfamilienhäusern zugebaut werden? Müssen auf einem freien Gelände, das im Moment der Natur überlassen ist, wirklich bis zu zwei Dutzend Wohneinheiten entstehen? Geht es nicht auch eine Nummer kleiner? Ist eine Stadt lebenswert, die in ihren Wohngebieten immer weniger Grün, immer weniger Freiräume, aber dafür immer mehr Beton und immer mehr Autos hat? Wem dient diese Art der Stadtentwicklung – Limburg und seinen Bürgern oder den immer gleichen Investoren?


 
Wo jetzt noch viel Grün ist, sollen 20 Wohneinheiten entstehen. Ob bei dem Grundstücksdeal zwischen Stadt und Investor alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ist umstritten.

1 Kommentar:

  1. Der Verzicht auf einen höheren Erlös für besagte Grundstücke steht auch in erheblichem Widerspruch zu der Argumentation bezüglich der Zweitausbausatzung und deren Beibehaltung, welche mit der angespannten Haushaltssituation der Stadt Limburg begründet wird.
    Zum einen soll durch Anwendung dieser Zweitausbausatzung der Haushalt der Stadt Limburg entlastet werden, während im Zusammenhang mit diversen Grundstücksgeschäften mit privaten Investoren sprichwörtlich Geld verschenkt wird.
    Das sollten die Verantwortlichen im Magistrat der Stadt Limburg erklären.

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