Donnerstag, 13. Juni 2024

Bürgerentscheid: Die Taubenschützer haben die Frage formuliert

Nach ihrer Abstimmungsniederlage verbreiten viele Taubenschützerinnen im Umfeld des „Stadttaubenprojekt Limburg“ nicht nur Gewaltphantasien und Holocaust-Relativierungen, sondern auch Lügen, Halbwahrheiten und Verschwörungstheorien.

Dazu zählt die Behauptung, die Stadtverwaltung habe die Ja/Nein-Abstimmungsfrage bewusst missverständlich formuliert. Deshalb hätten viele Taubenfreunde aus Versehen nicht gegen, sondern für die Reduktion der Taubenpopulation durch einen Falkner gestimmt.
 
Diese Aussage ist falsch.
 
Dazu §8(Abs. 4) der Hessischen Gemeindeordnung: „Das Bürgerbegehren … muss die zu entscheidende Frage … enthalten.“
 
Das Gesetz verpflichtet also die Initiatoren eines Bürgerbegehrens/-entscheids, die Ja/Nein-Frage von Beginn an „mitzuliefern“. Und genau das haben die Limburger Taubenschützerinnen getan. SIE haben die Frage formuliert, über die am Sonntag abgestimmt wurde.
 

 

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