Freitag, 14. Juni 2024

Fakt zum Bürgerentscheid: Die Tötung von Schädlingen ist rechtlich grundsätzlich zulässig.

Nach ihrer Abstimmungsniederlage verbreiten viele Taubenschützerinnen im Umfeld des „Stadttaubenprojekt Limburg“ nicht nur Gewaltphantasien und Holocaust-Relativierungen, sondern auch Lügen, Halbwahrheiten und Verschwörungstheorien.

Dazu zählt die Behauptung, der Bürgerentscheid hätte gar nicht stattfinden dürfen. Der Grund: Die Tötung der Tauben durch einen Falkner sei ohnehin rechtswidrig und eine demokratische Entscheidung könne keinen Rechtsbruch legitimieren.
 
Diese Aussage ist falsch. Das Tierschutzgesetz sieht in §11 vor, dass Wirbeltiere (Mäuse, Ratten, Marder, Tauben etc.) gewerbsmäßig als Schädlinge bekämpft werden dürfen, aber nur nach Genehmigung: „Wer Wirbeltiere gewerbsmäßig als Schädlinge bekämpfen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ 
 
Was ein Schädling ist und wie die Bekämpfung stattfinden darf, ist ebenfalls geregelt.
Das Tierschutzrecht verbietet die Taubentötung also nicht, sondern setzt ihr einen Rahmen. Ob dieser eingehalten wird, entscheidet im Zweifel ein Gericht – und nicht etwa die Taubenhilfe Offenbach e.V.
 

 

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