Dienstag, 12. November 2024

Wegen Beleidigung und Bedrohung: "Tierschützerin" zu Geldstrafe verurteilt

"Sie sind ein ekelhafter, empathieloser Drecksack… Ihnen sollte man das Genick brechen“.

Das hat eine „Tierschützerin“ im vergangenen Sommer geschrieben – und zwar in einer E-Mail an Limburgs Bürgermeister Dr. Marius Hahn. Der Fall ist einer von Dutzenden (wenn nicht Hunderten) vergleichbaren: Im Zuge der Diskussion über die Reduzierung der Taubenpopulation in Limburg war es zu massiven verbalen und teils auch körperlichen Übergriffen gekommen. Opfer waren in erster Linie Limburger Mandats- und Amtsträger, die meisten davon Ehrenamtliche, aber auch der von der Stadt beauftragte Falkner wurde zur Zielscheibe. Das Ansinnen der sogenannten „Tierschützer“ war es, eine demokratische Entscheidung des Stadtparlamentes durch massive Bedrohung der Kommunalpolitiker und des Falkners rückgängig zu machen. Das ist zum Glück nicht gelungen. Unsere Stadtverordneten blieben standhaft. Dafür kann man ihnen nicht genug danken.
 
Jetzt ist die juristische Aufarbeitung der Vorfälle angelaufen. Die „Tierschützerin“, von der das Zitat am Anfang dieses Postings stammt, wurde kürzlich vom Amtsgericht Rockenhausen wegen Beleidigung und Bedrohung nach §§185, 241 StGB zu einer Geldstrafe von 1.200€ verurteilt. Ein anderer „Tierschützer“, der den Falkner mit nächtlichen Anrufen terrorisiert hatte, wurde per Fangschaltung überführt, und muss jetzt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung ein knappes Jahr lang monatlich 75 Euro an sein Opfer zahlen. Weitere Verfahren laufen.
 
Die Zahlungen mögen den meisten als zu niedrig erscheinen. Entscheidend ist aber das Signal: Der Rechtsstaat reagiert, Betroffene von Hassrede können sich wehren. Wer ebenfalls Opfer von Hass und Hetze (nicht nur durch sog. „Tierschützer“) geworden ist, findet auf dem Interangebot „Hessen gegen Hetze“ weiterführende Informationen.

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