Die Nabu-Stellungnahme im Wortlaut:
„Zum einen ist das Argument der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Limburg nicht von der Hand zu weisen. Tatsächlich könnte durch umstürzende Bäume eine Gefahr für die unterhalb liegende Kindertagesstätte entstehen.
Die beabsichtigte Rodungsmaßnahme der Stadt Limburg ist differenziert zu betrachten und auch aus Naturschutzsicht nicht unbedingt nachteilig. Der vorhandene, artenarme Baumbestand setzt sich vor allem aus Ahorn und Robinien zusammen. Die Robinie gilt als problematischer, invasiver Neophyt, der die Artenvielfalt bedrohen kann. Besondere Bäume, die als Charakterbäume zu erhalten wären, sind in dem Gelände nicht zu erkennen. Der Bestand an Brombeersträuchern hingegen sollte als Rückzugsmöglichkeit beispielsweise für Igel, Reptilien und Amphibien erhalten werden.
Das Freistellen der ehemaligen Schlossgärten vom Baumbestand kann bei entsprechender Gestaltung durchaus zu einer Erhöhung der Artenvielfalt und somit der Biodiversität auf diesen südöstlich exponierten Hangflächen führen. So ist etwa zu erwarten, dass beispielsweise besonders schützenswerte Zauneidechsen sich dort ansiedeln können. Auch die Anflugmöglichkeiten für die im Schloss vorhandenen Mauerseglerbrutplätze können sich verbessern.
Aus Sicht der Biodiversität und des Naturschutzes sehen wir nach derzeitiger, leider sehr kurzfristiger und vorläufiger Abschätzung, insgesamt durch die Entfernung des Baumbestandes durchaus auch positives Entwicklungspotential.“
Am Limburger Schloss soll ein naturnaher Kräutergarten nach historischen Vorbildern entstehen. |
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