Montag, 1. April 2024

Stadt Limburg führt Flatrateknöllchen ein

Entbürokratisierung und Deregulierung – so lautet das Gebot der Stunde. Da sind sich deutschlandweit alle einig. Der Weg zu diesem Ziel ist allerdings lang und wird notwendigerweise eine Aneinanderreihung vieler kleiner Schritte sein. Einer dieser Schritte ist das heute in Kraft getretene „Vierte Verwaltungsverfahrensvereinfachungsgesetz“ (VVvvG).

Die Limburger Stadtverwaltung hat sich entschlossen, eine spezielle Regelung aus dem VVvvG in unserer Stadt umzusetzen: die „kumulierte Vorabbegleichung definierter Zahlungstatbestände“, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt (§§34-36 VVvvG). Worum geht es konkret? Ab 2025 können Verkehrssünder ihre Bußgelder gesammelt im Voraus bezahlen, und zwar in drei Kategorien:

Kategorie 1: 100€ für bis zu zehn Verstöße
Kategorie 2: 500€ für bis zu 75 Verstöße
Kategorie 3: 1.000€ für eine unbegrenzte Zahl von Verstößen

Das bedeutet: Wer bis zum 31.12.2024 unter Angabe seines KFZ-Kennzeichens 100€/500€/1.000€ an das Ordnungsamt überweist, muss für seine ersten zehn bzw. 75 oder sogar alle Verkehrsknöllchen des Jahres 2025 nichts bezahlen. Warum bietet die Stadt das an? Dazu die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung: „Die Abwicklung eines Knöllchens kostet uns insgesamt im Durchschnitt 22,78 Euro. 76% aller Geldbußen, die das Limburger Ordnungsamt verhängt, betragen allerdings nur bis zu 20 Euro. Bei drei Viertel der Knöllchen legt die Stadt also drauf, weil die Buße selbst niedriger ist als die Verwaltungskosten.“

Und warum sollten Bürger das Angebot in Anspruch nehmen? Ganz einfach: weil es sich lohnt. Immerhin kostet ein Vergehen in Kategorie 1 nur 10 Euro, und in Kategorie 2 sind es sogar weniger als sieben Euro. Im Vergleich: ein einfaches Parkvergehen – die billigste Verkehrssünde in der Straßenverkehrsordnung – wird mit zehn Euro geahndet. Alle anderen Verstöße sind teurer.

Wichtig: das Flatrateknöllchen gilt nur für ein Auto und nur für Verstöße, die vom Limburger Ordnungsamt geahndet werden (können). Damit sind erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Trunkenheitsfahrten, die zu Punkten in Flensburg und ggf. sogar Fahrverboten führen, ebenso ausgeschlossen wie alles, was außerhalb der Stadtgrenzen geschieht.
 

 

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