Nach ihrer Abstimmungsniederlage verbreiten viele Taubenschützerinnen im Umfeld des „Stadttaubenprojekt Limburg“ nicht nur Gewaltphantasien und Holocaust-Relativierungen, sondern auch Lügen, Halbwahrheiten und Verschwörungstheorien.
Dazu zählt die Behauptung, die Stadtverwaltung habe die Ja/Nein-Abstimmungsfrage bewusst missverständlich formuliert. Deshalb hätten viele Taubenfreunde aus Versehen nicht gegen, sondern für die Reduktion der Taubenpopulation durch einen Falkner gestimmt.
Diese Aussage ist falsch.
Dazu §8(Abs. 4) der Hessischen Gemeindeordnung: „Das Bürgerbegehren … muss die zu entscheidende Frage … enthalten.“
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