Rein rechnerisch wird ein Betrieb in Hessen demnach nur alle 130 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Geschäftsführer Peter-Martin Cox: „Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben.“ Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen „ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen“, so die NGG Rhein-Main.
Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen „Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis Limburg-Weilburg müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können“, sagt Cox. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.
Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt.
Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Peter-Martin Cox eine klare Absage. „Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren“, so der Gewerkschafter. In Branchen wie dem Gastgewerbe und der Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt.
„Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen, damit es auch eingehalten wird“, fordert Cox. Dafür müsse das Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung waren in ganz Hessen zuletzt nur 234 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei rund 166.000 Betrieben.
Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft NGG
Foto: Tobias Seifert/NGG |
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