Samstag, 3. Dezember 2016

FIFFI UND DER FISKUS

Die HündInnensteuer sollen die BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) bzw. dem SGB XII (Sozialhilfe) nicht mehr zahlen müssen. Das fordert die Stadtverordnetenfraktion der Linkspartei mit der (zutreffenden) Begründung, den betroffenen LeistungsbezieherInnen falle es schwer, diese Abgabe zu entrichten und somit "einen Hund als seelischen Begleiter im Alltag" zu halten. Mit der Befreiung von der Steuerpflicht könne zudem erreicht werden, dass Hunde aus steuerlichen Gründen nicht angemeldet und unregistriert gehalten werden.
Die Hundesteuer (wir verzichten im Folgenden auf das Femininum, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich auch weibliche Hunde das Recht haben, besteuert zu werden, was wir ausdrücklich gutheißen) wird in ihrer modernen Form in Deutschland seit Anfang des 19. Jahrhunderts erhoben. Vorreiter war hier (ausgerechnet!) die Stadt Offenbach. Abgaben auf die Haltung von Hunden gab es jedoch auch schon im Mittelalter und in der frühen Neuzeit.
Es handelt sich dabei um eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage in unserem Fall ist die "Satzung der Stadt Limburg über die Erhebung einer Hundesteuer".

Die Steuersätze sind:

Für den ersten Hund: €66,00
Für den zweiten Hund: €147,00
Für den dritten und jeden weiteren Hund: €219,00
Für einen gefährlichen Hund: €729,00

Die Stadtverwaltung kalkuliert mit jährlichen Einnahmen von gut €100.000. Welche finanziellen Auswirkungen es hätte, dem in Rede stehenden Personenkreis die Steuer von in den meisten Fällen €5,50 pro Monat zu erlassen, ist nicht bekannt.


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