Freitag, 16. März 2018

Das Bauen und die bischöfliche Bürokratie: Sieben Fragen


Die neueste Finanz- und Bauaffäre hat das Bistum auf den ersten Blick mit großer Transparenz angepackt: In einer Pressemitteilung teilt man mit, ein Mitarbeiter habe in Bezug auf die Umnutzung der ehemaligen Tebartzschen Privatgemächer ohne entsprechende Befugnis eine deutlich aufwändigere Umgestaltung der Räumlichkeiten in Angriff nehmen lassen und dazu Leistungen in Höhe von ca. 400.000€ beauftragt, woraus Ansprüche aus bereits erbrachten Planungs- und Handwerkerleistungen in Höhe von mindestens 100.000€ resultierten. Diesen Schaden müsse das Bistum tragen. Der Mitarbeiter habe die beteiligten Gremien nicht eingebunden und außerdem gegen das 4-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe verstoßen. Man gehe arbeitsrechtlich gegen ihn vor.

Auf den zweiten Blick lässt die dünne Mitteilung jedoch für Außenstehende einige Fragen mehr offen, als sie beantwortet, denn die Privaträume des Bischofspalastes zählen zu den heißesten Immobilien der Republik. Man hätte erwartet, dass diese Angelegenheit von Anfang bis Ende in jedem Detail Chefsache ist und einer strengen Kontrolle unterliegt.

[1] Wie kann es vor diesem Hintergrund sein, dass zwischen unrechtmäßiger Auftragsvergabe und Aufdecken derselben durch die Bistumsleitung fünf Monate vergehen und dazwischen ein Jahresabschluss liegt?

[2] Wie kann es sein, dass in dieser ganzen Zeit keines der zuständigen Gremien nach dem Sachstand in puncto ehemaliger Bischofswohnung gefragt hat?

[3] Wie kann es sein, dass Unstimmigkeiten erst kurz vor der Neueröffnung der Räumlichkeiten für eine Sonderausstellung des Diözesanmuseums auffallen, die schon im Frühjahr dieses Jahres hätte eröffnet werden sollen?

[4] Wie kann es sein, dass diese wie oben beschrieben „heiße“ Angelegenheit einem einzigen, wenn auch möglicherweise ranghohen, Mitarbeiter übertragen wurde?

[5] Warum ist nachgeordneten Stellen, die die Auftragsvergabe durch den inkriminierten Mitarbeiter abzuwickeln hatten, nichts aufgefallen? – Bzw.: Warum haben sie, falls sie Verdacht geschöpft haben sollten, nicht Alarm geschlagen?

[6] Gibt es im Bischöflichen Ordinariat irgendwelche Kontrollmechanismen – wie etwa anlasslose Revisionsuntersuchungen oder externe Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer?

[7] Kann es sein, dass die Bistumsverwaltung in Sachen Organisation, Kontrolle und Personalführung keine ausreichenden Konsequenzen aus dem Tebartz-Skandal gezogen hat?
Das berühmte Bauensemble auf dem Domberg mit (v.l.) Alter Vikarie, Bischofskapelle und Diözesanmuseum

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