Für die Veranstaltung am Ostersamstag stehen fast 400 Stellplätze im ICE-Gebiet zur Verfügung. Polizei und Ordnungsamt appellieren an die Veranstaltungsteilnehmer, Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Die Zu- und Abfahrten zum ICE-Bahnhof und allen anderen dortigen Einrichtungen müssen ungehindert möglich sein, auch darf es zu keinen Behinderungen an der angrenzenden B8 und der Autobahnanschlussstelle Limburg-Süd kommen.
Da es in den zurück liegenden Jahren am Karfreitag bereits wiederholt zu nicht angemeldeten Treffen kam und diese zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und gefährlichen Situationen führten, werden Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes auch in diesem Jahr am Karfreitag wieder im Einsatz sein. Das Augenmerk der eingesetzten Kräfte liegt dabei auf Verstößen gegen das Feiertagsgesetz, gegen die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung.
Gemäß des Hessischen Feiertagsgesetzes ist es verboten, am Karfreitag solche öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen. Daher werden Verstöße gegen diese Reglung von Polizei und Ordnungsamt auch in diesem Jahr wieder geahndet.
Auch Mängel an Fahrzeugen können für den Besitzer unangenehme Folgen haben, bis hin zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Erlischt die Betriebserlaubnis, wird eine Weiterfahrt untersagt. Ein Rückbau auf eigene Kosten und eine erneute Vorführung beim TÜV oder der Polizei ist bei Verstößen dieser Art im Anschluss unumgänglich.
Das Polizeipräsidium Westhessen weist aus diesem Anlass daraufhin hin:
- Distanzieren Sie sich am Karfreitag von Ansammlungen mit Veranstaltungscharakter
- Folgen Sie den Anweisungen der städtischen Bediensteten und der Polizei
- Umbauten an Fahrzeugen sollten nur fachmännisch und im rechtlichen Rahmen stattfinden.
Text: Polizei/Stadtverwaltung Limburg
Eine Impression vom "Carsamstag" 2017 im Limburger ICE-Gebiet. Foto: Limblog |
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