Das Bürgerbegehren wendet sich gegen den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2019, mit dem eine
Vorplanung für die Umgestaltung des Neumarktes ohne die Platanen,
aber mit 16 neuen Bäumen beschlossen wurde.
Bürgermeister Dr. Marius Hahn macht deutlich, dass sich der
Magistrat für eine grundhafte Umgestaltung mit neuen Bäumen
ausspricht, um den Neumarkt attraktiv und zukunftsfähig zu machen
und letztendlich auch, um die Innenstadt zu beleben. „Eine
grundhafte Erneuerung des Platzes und gleichzeitig der Erhalt der
Platanen ist nicht möglich“, betont Hahn.
Der Neumarkt ist ein zentraler Platz in der Innenstadt, ein
Begegnungsraum und ein wichtiger Ort für Veranstaltungen. Um dies
zu erhalten, auszubauen und vor allem um die sich verschärfenden
Sicherheitsvorschriften zu erfüllen, bedarf es einer neuen
Infrastruktur mit Strom, Wasser und Abwasser. „Dies ist nur mit
einem grundhaften Neuausbau zu erreichen“, macht Hahn deutlich. Ein
Erhalt der dort stehenden Platanen sei dabei nicht möglich, da die
notwendigen Arbeiten unweigerlich das Wurzelwerk angreifen und
damit die Bäume schädigen, begründet Hahn die Haltung des
Magistrats und stützt sich damit auf das Gutachten des Büros Eiko
Leitsch.
Deshalb spricht sich der Magistrat für eine Neuanpflanzung von 16
neuen Bäumen (statt der bestehenden 20 Platanen) aus. Die Reduzierung der Anzahl der Bäume mit einer gleichzeitigen
geänderten Anordnung bewirkt einen Raumgewinn, der bei
Veranstaltungen mehr Flexibilität zulässt und dem Platz einen
multifunktionalen Charakter verleiht, heißt es in der Stellungnahme
des Magistrats. Auch sollen die neuen, standortgerechten Bäume dann von vornherein ausreichend
Raum erhalten, um sich entfalten zu können. Mit neuen Bäumen kann
auch auf den aktuell alle zwei Jahre notwendigen Rückschnitt
verzichtet werden.
Bei einem Bürgerentscheid dürfen die Limburger Bürgerinnen und
Bürger über den Erhalt der Platanen entscheiden. Auf dem
Stimmzettel soll folgende Frage stehen: „Sollen die Platanen bei
der Neugestaltung des Neumarktes erhalten bleiben und soll deshalb
der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 03.09.2019 zu
Vorlage 19/338 aufgehoben werden?“
Das Bürgerbegehren hatten 5.345 wahlberechtigte Limburger mit ihrer
Unterschrift unterstützt, weit mehr, als gesetzlich notwendig sind.
Das Gesetz sieht ein Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten
Limburger Bürger vor, gemessen an der letzten Gemeindewahl, also
2.591 Unterschriften. Drei Aktenordner mit Unterschriften wurden
Ende Oktober von der Bürgerinitiative „Rettet die Platanen auf dem
Neumarkt“ im Rathaus übergeben.
Seitdem war die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Unterschriften
und auch mit der Prüfung der inhaltlichen Voraussetzung des
Bürgerbegehrens beschäftigt. Insbesondere der eingereichte
Kostendeckungsvorschlag war strittig. Er enthält keine konkrete
Summe, sondern verweist auf vorliegende Alternativentwürfe, die bei
Erhalt der Platanen unterhalb der befürworteten Vorentwurfsplanung
mit Kosten von 2,68 Millionen Euro liegen.
Eine Stellungnahme beim Hessischen Städtetag und eine Einschätzung
der Kommunalaufsicht wurden daher eingeholt. Der Magistrat folgt
der Auffassung der Kommunalaufsicht, wonach der
Kostendeckungsvorschlag ausreichend ist. Die Kommunalaufsicht
bezieht sich auf den Bericht des Magistrats zu den befürworteten
Vorentwurfsplanungen, der Mehrkosten für die Umgestaltung mit dem
Austausch der Platanen und der Installation eines Wasserspieles
begründet. Im Umkehrschluss führe der Erhalt der Platanen zu
niedrigeren Kosten, sodass auch kein konkreter Betrag zur
Kostendeckung ausgewiesen werden muss.
Der Hessische Städtetag sieht das Bürgerbegehren als unzulässig an.
Nach seiner Auffassung muss ein konkreter und nachvollziehbarer
Betrag als Kostendeckung vorgeschlagen werden.
Da die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren vorliegen, muss der
Bürgerentscheid an einem Sonntag, frühestens drei und spätestens
sechs Monate nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung von Feiertagen und
Schulferien schlägt der Magistrat den 7. Juni 2020 vor, um eine
möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen.
Die beim Bürgerentscheid gestellte Frage ist in dem Sinne
entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen
beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der
Stimmberechtigten beträgt. Wird die erforderliche Mehrheit nicht
erreicht, hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu
entscheiden.
Hintergrund:
Für einen Bürgerentscheid müssen verschiedene formale und
inhaltliche Voraussetzungen gegeben sein: Es handelt sich um eine
wichtige Angelegenheit der Stadt, der Bürgerentscheid ist in einer
Frage formuliert, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann,
das Begehren muss begründet werden, es braucht einen
Kostendeckungsvorschlag, Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren
müssen zur Verfügung stehen, die Fristen sind einzuhalten und zehn
Prozent der wahlberechtigten Einwohner müssen das Bürgerbegehren
unterzeichnet haben.
Quelle: Stadtverwaltung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.