Mittwoch, 29. Januar 2020

Neumarkt-Platanen: Bürgerentscheid am 7. Juni

Der Magistrat hat sich laut Bürgermeister Dr. Marius Hahn für ein Bürgerbegehren, das den Erhalt der Platanen auf dem Neumarkt beabsichtigt, ausgesprochen. Folgt die Stadtverordnetenversammlung dieser Einschätzung am Montag, 17. Februar, und zuvor der Haupt- und Finanzausschuss (12. Februar), wird der 7. Juni 2020 als Termin für den Bürgerentscheid festgesetzt.

Das Bürgerbegehren wendet sich gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2019, mit dem eine Vorplanung für die Umgestaltung des Neumarktes ohne die Platanen, aber mit 16 neuen Bäumen beschlossen wurde.

Bürgermeister Dr. Marius Hahn macht deutlich, dass sich der Magistrat für eine grundhafte Umgestaltung mit neuen Bäumen ausspricht, um den Neumarkt attraktiv und zukunftsfähig zu machen und letztendlich auch, um die Innenstadt zu beleben. „Eine grundhafte Erneuerung des Platzes und gleichzeitig der Erhalt der Platanen ist nicht möglich“, betont Hahn.

Der Neumarkt ist ein zentraler Platz in der Innenstadt, ein Begegnungsraum und ein wichtiger Ort für Veranstaltungen. Um dies zu erhalten, auszubauen und vor allem um die sich verschärfenden Sicherheitsvorschriften zu erfüllen, bedarf es einer neuen Infrastruktur mit Strom, Wasser und Abwasser. „Dies ist nur mit einem grundhaften Neuausbau zu erreichen“, macht Hahn deutlich. Ein Erhalt der dort stehenden Platanen sei dabei nicht möglich, da die notwendigen Arbeiten unweigerlich das Wurzelwerk angreifen und damit die Bäume schädigen, begründet Hahn die Haltung des Magistrats und stützt sich damit auf das Gutachten des Büros Eiko Leitsch.

Deshalb spricht sich der Magistrat für eine Neuanpflanzung von 16 neuen Bäumen (statt der bestehenden 20 Platanen) aus. Die Reduzierung der Anzahl der Bäume mit einer gleichzeitigen geänderten Anordnung bewirkt einen Raumgewinn, der bei Veranstaltungen mehr Flexibilität zulässt und dem Platz einen multifunktionalen Charakter verleiht, heißt es in der Stellungnahme des Magistrats. Auch sollen die neuen, standortgerechten Bäume dann von vornherein ausreichend Raum erhalten, um sich entfalten zu können. Mit neuen Bäumen kann auch auf den aktuell alle zwei Jahre notwendigen Rückschnitt verzichtet werden.
Bei einem Bürgerentscheid dürfen die Limburger Bürgerinnen und Bürger über den Erhalt der Platanen entscheiden. Auf dem Stimmzettel soll folgende Frage stehen: „Sollen die Platanen bei der Neugestaltung des Neumarktes erhalten bleiben und soll deshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 03.09.2019 zu Vorlage 19/338 aufgehoben werden?“

Das Bürgerbegehren hatten 5.345 wahlberechtigte Limburger mit ihrer Unterschrift unterstützt, weit mehr, als gesetzlich notwendig sind. Das Gesetz sieht ein Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten Limburger Bürger vor, gemessen an der letzten Gemeindewahl, also 2.591 Unterschriften. Drei Aktenordner mit Unterschriften wurden Ende Oktober von der Bürgerinitiative „Rettet die Platanen auf dem Neumarkt“ im Rathaus übergeben.

Seitdem war die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Unterschriften und auch mit der Prüfung der inhaltlichen Voraussetzung des Bürgerbegehrens beschäftigt. Insbesondere der eingereichte Kostendeckungsvorschlag war strittig. Er enthält keine konkrete Summe, sondern verweist auf vorliegende Alternativentwürfe, die bei Erhalt der Platanen unterhalb der befürworteten Vorentwurfsplanung mit Kosten von 2,68 Millionen Euro liegen.
Eine Stellungnahme beim Hessischen Städtetag und eine Einschätzung der Kommunalaufsicht wurden daher eingeholt. Der Magistrat folgt der Auffassung der Kommunalaufsicht, wonach der Kostendeckungsvorschlag ausreichend ist. Die Kommunalaufsicht bezieht sich auf den Bericht des Magistrats zu den befürworteten Vorentwurfsplanungen, der Mehrkosten für die Umgestaltung mit dem Austausch der Platanen und der Installation eines Wasserspieles begründet. Im Umkehrschluss führe der Erhalt der Platanen zu niedrigeren Kosten, sodass auch kein konkreter Betrag zur Kostendeckung ausgewiesen werden muss.

Der Hessische Städtetag sieht das Bürgerbegehren als unzulässig an. Nach seiner Auffassung muss ein konkreter und nachvollziehbarer Betrag als Kostendeckung vorgeschlagen werden.

Da die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren vorliegen, muss der Bürgerentscheid an einem Sonntag, frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung von Feiertagen und Schulferien schlägt der Magistrat den 7. Juni 2020 vor, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen.

Die beim Bürgerentscheid gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.

Hintergrund:

Für einen Bürgerentscheid müssen verschiedene formale und inhaltliche Voraussetzungen gegeben sein: Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit der Stadt, der Bürgerentscheid ist in einer Frage formuliert, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann, das Begehren muss begründet werden, es braucht einen Kostendeckungsvorschlag, Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren müssen zur Verfügung stehen, die Fristen sind einzuhalten und zehn Prozent der wahlberechtigten Einwohner müssen das Bürgerbegehren unterzeichnet haben.

Quelle: Stadtverwaltung

 

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